Prozessbegleitung

Mit der vorausgehenden Expertise zur geschlechterreflektierenden Arbeit folgt das Landesjugendamt Sachsen mit der „Fachempfehlung zur geschlechterreflektierenden Arbeit mit jungen Menschen im Rahmen des SGB VIII“ dem Gesetzesauftrag, welche die veraltenden Fachempfehlungen zu Jungen- und Mädchenarbeit außer Kraft setzt und auch die Träger der Kinder- und Jugendhilfe auffordert „innerhalb aller Leistungsbereiche, die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen, sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern.“¹

Wir bieten für öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe eine Prozessbegleitung an, diese in der Umsetzung der Fachempfehlung und der gesetzlichen Novellierung zu unterstützen. Das Ziel der  Prozessbegleitung ist es, geschlechterreflektierende Arbeit und geschlechtliche Vielfalt in den Angeboten und Konzepten zu verankern und daraus resultierend allen Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen Explorations- und Schutzräume zu bieten, in welchen sie sich sicher entwickeln können.

Im Rahmen des Projektes begleiten wir zwei freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe und ein Jugendamt für ca. 1,5 Jahre, um die Mitarbeitenden für Geschlechtervielfalt zu sensibilisieren und Arbeitsprozesse geschlechterreflektierend auszurichten.

Der Ablauf unseres Angebots der Prozessbegleitung sieht in etwa wie folgt aus: In einem ersten Schritt erheben wir gemeinsam mit Mitarbeitenden und der Führungsebene die Bedarfe der Träger. Gleichzeitig analysieren wir Strukturen, Angebote und Ziele der Organisation. 

Anhand der Ergebnisse planen wir gemeinsam mit den Beteiligten Ziele und entsprechende Maßnahmen zur praktischen Umsetzung. Häufigkeit und Dauer der Termine richten sich dabei nach den Bedarfen der Institutionen und können entsprechend variieren.  

Es folgt eine Phase der Umsetzung der vereinbarten Ziele und Maßnahmen in der Organisation. Diese wird in Zwischengesprächen begleitet und schließt mit einer gemeinsamen Auswertung und Relexion des Gesamtprozesses ab. 

¹Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Landesjugendamt, Geschäftsstelle des Landesjugendhilfeausschusses, 16.02.2022.